Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt gemäß § 4 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

1. Beitragssätze

Tarif 1:
Für Teilnehmer am Rehabilitationssport mit ärztlicher Verordnung gilt für die Dauer bzw. Kursanzahl lt. Verordnung ein ermäßigter Beitragssatz wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, welche über den verordneten Umfang hinausgehen. 8,00 Euro / Monat

Tarif 2:
Komplettmitgliedschaft (berechtigt zur Teilnahme am gesamten Vereinsangebot)

  • Kinder / Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr 19,00 Euro / Monat
  • Erwachsene ab 18.Lebensjahr 26,00 Euro / Monat
  • Ehrenmitglieder u. Ehrenvorsitzende beitragsfrei

Tarif 3:
Beitragssätze für Einzelsportangebote:

  • Bowling ca. 2x / Monat a 2 Std. 12,00 Euro / Monat
  • Walking / Nordic Walking / Laufgruppe ca. 4x / Monat a 1 Std. 16,00 Euro / Monat
  • Tanz- u. Sportgymnastik / Fitness / Turnen ca. 4x / Monat a 1 Std. 18,00 Euro / Monat
  • Ballsport (Volleyball) – Manschaftssport bzw. Hallensport ca. 4x / Monat a 1,5 Std. 18,00 Euro / Monat
  • Teilnahme am Rehabilitationssport für Selbstzahler 26,00 Euro / Monat
  • freies Geräte- / Training in den jeweiligen Trainingsstätten des Vereines im dafür ausgewiesenen Zeitrah­men für Vereinsmitglieder beitragsfrei

Tarif 4:
Partner- & Familienmitgliedschaft (gilt für Ehe- oder Lebenspartner oder ein sonstigen Familienangehöri­gen als Ermäßigung für diese Person) 50 % der jeweils ausgewiesenen Mitgliedsbeiträge

2. Zahlungsweise

Der Mitgliederbeitrag ist quartalsweise im Voraus zu entrichten. Beitrag ist Bringepflicht! Die entspre­chende Bankverbindung für Beitragsüberweisung ist im Mitgliederausweis angegeben. Es erfolgt keine Rechnungslegung.

Bei Überweisung des Jahresbeitrages als Einmalzahlung im Voraus wird ein voller Monatsbeitrag der je­weiligen Sportart vom Verein beitrags frei gestellt und als Beitrag erlassen – Nutzung als Mitglied voraus­gesetzt. Bei anzumahnender Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,- € erhoben.

3. Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt

Eine Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein wird nicht erhoben. Der Antrag auf Eintritt in den Verein sowie der Austritt muß jeweils schriftlich erfolgen und regelt sich nach § 3 der Vereinssatzung.

4. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde am 14.03.2008 von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des „AKTIV – Verein für Rehabilitations- und Gesundheitssport e.V.“ mit Wirkung ab 01.04.2008 beschlos­sen, tritt also ab 01.04.2008 unbefristet in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung des Vereins vom 02.01.2007 in vollem Umfang.